AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Olaf Friedrich & Dzavdet
Cobovic Produktionstechnik GmbH & Co.KG, nachfolgend FCP genannt (Fassung vom 01. Juli 2012).

I. Anwendungsbereich

1.1 Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma FCP unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der Firma FCP wirksam.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch für alle zukünftigen,
wenn nichts anderes, einzelvertraglich schriftlich vereinbart wird.

1.3 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, so wie von Zahlungsbedingungen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

1.4 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, welche bei FCP Waren
oder Leistungen zu einem Zweck bestellen, die nicht ihrer unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet werden
können. „Unternehmer“ bzw. „Geschäftskunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft oder eine öffentlich rechtliche Körperschaft, die
bei der Bestellung von Waren oder Leistungen von FCP in Ausübung ihrer unternehmerischen beruflichen
oder öffentlich rechtlichen Tätigkeit handelt.


II. Angebote, Vertragsabschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

2.1 Von FCP erstellte Angebote sind für 20 Werktage verbindlich, soweit nicht infolge von Umständen, die von FCP nicht zu vertreten sind, Abänderungen erforderlich werden. Hierzu zählen insbesondere das nachträgliche bekannt werden, relevanter Umstände und Einzelheiten die der Angebotsempfänger verschwiegen hat. FCP
hat das Recht, innerhalb der v.g. Frist von dem erstellten Angebot zurückzutreten, sofern kein Auftrag verbindlich ergangen ist.

2.2 Ein Vertrag über Lieferungen oder Leistungen von FCP an den Kunden kommt grundsätzlich nur zustande, wenn der Kunde schriftlich einen Auftrag vergibt und dieser schriftlich von FCP bestätigt ist. Der Kunde kann von dem erteilten Auftrag nicht bzw. nur im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten zurücktreten.

2.3 Sofern ein Vertrag aus Gründen höherer Gewalt oder von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich von FCP liegen, von FCP nicht erfüllt werden kann, ist der Vertrag aufzuheben und dem Kunden sind etwaige Anzahlungen sofort zu erstatten.


III. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

3.1 An den Vertragsprodukten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte/ Urheberrechte der Hersteller/ Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Vertragsprodukten dürfen vom Kunden nicht verändert
abgedeckt oder beseitigt werden.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.

3.3 Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haftet FCP nur, wenn bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

3.4 Im übrigen gelten die Regelungen der Ziff. 11.


IV. Lieferung

4.1 Vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Teillieferungen oder –Leistungen.

4.2 Sofern vereinbarte Liefertermine von Zulieferungen an FCP abhängen, ist FCP an diese Lieferangaben nicht gebunden.

4.3 Sofern FCP Lieferungen oder Leistungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Umständen, die nicht vorhersehbar oder von FCP nicht zu vertreten sind nur mit einer Verzögerung von mehr als 3 Monaten erbringen kann, ist der Kunde nach vorheriger Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Schadensersatz gegen FCP gelten machen.


V. Versand/Gefahrenübergang/Annahmeverzug

5.1 Die Versendung der Ware erfolgt ab dem Sitz der FCP in Bremen.

5.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht in allen Fällen auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume von FCP verlässt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.

5.3 Der Kunde ist zur Annahme der vertraglich vereinbarten Lieferungen oder Leistungen verpflichtet. Im Falle des Annahmeverzuges haftet der Kunde gegenüber FCP in Höhe des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten. FCP ist berechtigt, im Falle des Annahmeverzuges von
Warenlieferungen, diese zu Lasten des Kunden kostenpflichtig einzulagern.


VI. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Der vertraglich vereinbarte Preis ist verbindlich für alle Parteien und kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.

6.2 Die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen sind für den Kunden verbindlich und können nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.

6.3 Die Preise verstehen sich für alle Kunden netto „ab Werk“ zzgl. der ges. Mehrwertsteuer, zzgl. Kosten für Transport und Verpackung.

6.4 Die Versandkosten werden in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.

6.5 Die Lieferung erfolgt inkl. Transportversicherung gegen Vorkasse, Nachnahme oder nach Absprache auf Rechnung.

6.6 Zahlungsverzug seitens des Kunden berechtigt FCP mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an. Eventuell, dem Kunden gewährte Kreditlinien sind in diesem Falle sofort hinfällig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.


VII. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von FCP gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum von FCP.

7.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm jedoch untersagt. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind FCP unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.

7.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage.

7.4 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an FCP ab. Der Kunde ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen FCP hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. FCP ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.

7.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist die FCP berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter FCP den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der
Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Die Kosten der Abholung gehen zu Lasten des Kunden.


VIII. Rückgaberecht

8.1 Den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 355 ff. BGB) konform, gewährt FCP Verbrauchern im Fernabsatzgeschäft ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Das Rückgabeverlangen muss keine Begründung enthalten. Es muss durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen geltend gemacht werden.
Die Zwei- Wochen-Frist beginnt nach Abgabe der auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Das Rückgaberecht besteht nicht in den Fällen des § 7 Absatz 5.

8.2 Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an:
Olaf Friedrich & Dzavdet Cobovic Produktionstechnik GmbH & Co.KG, La-Rochelle-Straße 2, 28309
Bremen, Deutschland

8.3 Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung etc.). Hat der Verbraucher eine Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die
Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. In diesen Fällen haftet der
Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4 FCP verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Verbrauchers.

8.5 Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Zum Entsiegeln zählt auch das Aufreißen der mitgelieferten Cellophanfolie oder sonstiger Schutzhüllen. Das Rückgaberecht gilt ferner nicht für den Verkauf von Seriennummern zur Freischaltung von Demoversionen der Software oder zur Freischaltung einer OEM-Software in eine Retailversion. Bestellungen von Seriennummern, Updates oder Plug-Ins können nicht widerrufen werden, wenn die Artikel bereits per Email versendet oder verschickt wurden.

8.6 Das Rückgaberecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist für Unternehmer ausgeschlossen.


IV. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

9.1 Der Kunde darf fällige Zahlungen nur mit fälligen Gegenansprüchen verrechnen. Die Aufrechnung ist gegenüber FCP nachvollziehbar zu dokumentieren.


X. Softwareprodukt und Produkte in denen Software enthalten ist

10.1 Mit Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM, Diskette, Email, etc.), die zugehörige Dokumentation und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmungen.

10.2 Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwareproduktes an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung werden die jeweils beiliegenden oder auf dem Datenträger gespeicherten Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch ist nicht möglich.

10.3 Für die Gefahren eines Datenverlustes haftet der Kunde selbst.


XI. Schutzrechte

11.1 Der Kunde erwirbt an den gelieferten Softwareprogrammen – soweit er es als Endnutzer erwirbt – ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen der EULA (End User License Agreement), die regelmäßig den Produkten beigepackt sind. Das Anfertigen von Kopien ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, im Einzelfall ist die Anfertigung einer Sicherungskopie ausdrücklich gestattet worden. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufs die Nutzungsrechtsbeschränkung an seine Kunden weitergeben. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.


XII. Gewährleistung/Haftungsausschluss

12.1 FCP gewährleistet die vertraglich vereinbarte Lieferung oder Leistung. Im Falle von Beanstandungen ist FCP eine Nachbesserungsfrist einzuräumen, in der FCP den Mangel zu beseitigen hat.

12.2 FCP haftet nicht dahingehend, dass sich die Software im Einzelfall für einen bestimmten Zweck eignet oder eine Kompatibilität zu sämtlichen anderen Soft- oder Hardwareprodukten besteht oder sonst ein absolut störungsfreier Einsatz möglich ist. Sollten neuere Versionen der Software von FCP veröffentlicht werden, so begründet
dies keinen Mangel der ursprünglich verkauften Software. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.

12.3 Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Aufhebung des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung gelten als fehlgeschlagen, wenn die Versuche zur Behebung
des Mangels offensichtlich nicht zum Erfolg geführt haben oder zum Erfolg führen werden.. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.

12.4 Offensichtliche Mängel müssen sofort FCP bekannt gegeben werden. Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung und Abnahme der erhaltenen Lieferungen oder Leistungen verpflichtet. Unterbleibt eine Mängelrüge innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung, gilt die Abnahme als erfolgt und sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Die Beanstandung hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.

12.5 Sofern die Mängelrüge grundlos ergangen ist, sind FCP eventuelle Aufwendungen zur Prüfung des Sachverhaltes in tatsächlicher Höhe zu ersetzen.

12.6 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung, Benutzung oder Veränderung oder auf Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen.

12.7 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z. B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, FCP haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.

12.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferung.


XIII. Datenschutz und Geheimhaltung

13.1 Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung (Datenschutzerklärung).


XIV. Mitteilungen

14.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

14.2 In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.


XV. Abtretung von Ansprüchen

15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.


XVI. Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln

16.1 Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt.


XVII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Als Erfüllungsort aller Leistungen aus dem Vertrag, sowie als Gerichtsstand wird Bremen vereinbart. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.